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Bildungsprämie - staatliche Förderung für unsere Kunden
Bildungsprämien-Gutschein Phase II
Es geht weiter, nachdem die erste Phase des Bildungsprämien-Ggutscheines zum 30. November 2011 ausgelaufen ist.
Leichte Änderungen werden sich ab 2012 ergeben - das Startdatum der Neuauflage steht noch nich fest. Bitte lesen erkundigen Sie sich nach den neuen Bestimmungen direkt im Internet unter Bildungsprämie und lassen Sie sich entsprechend beraten.
Welche Personen können einen Prämiengutschein voraussichtlich erhalten?
Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.
Keinen Prämiengutschein erhalten:
Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen.
Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentner bzw. Rentnerin-nen und Pensionäre.
Alle anderen Personen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.
Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Ausschlaggebend ist das Datum des Beratungs-protokolls . .
Der Prämiengutschein ist für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten gültig. Er dient der individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren sowie Prüfungen. Er darf ausschließlich für die unmittelbaren Prüfungs- oder Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden. Neben- oder Folgekosten insbe-sondere für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung sind nicht förderfähig.
Die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt nicht als Einzelunterricht, nicht als inner- oder einzelbetriebliche Qualifizierung und nicht in Form von Selbstlernmedien.
Zugang zur Maßnahme
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Die Weiterbildungsmaßnahme ist öffentlich angekündigt und frei zugänglich. Sie ist nicht an eine Zugehörigkeit der Teilnehmenden zu einer bestimmten In-stitution (wie einem Unternehmen, einer Unternehmensgruppe, einem Ver-band oder einem Verein) gebunden.
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Der Prämiengutschein ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Wei-terbildung. Seite 5 von 11
29. November.2011
Verfahrensablauf der Maßnahme
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Die Weiterbildungsmaßnahme beginnt innerhalb der auf dem Gutschein ein-getragenen Gültigkeitsfrist.
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Die Weiterbildungsmaßnahme hat vor Ausstellung des Gutscheins noch nicht begonnen.
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Die Ausstellung der Rechnung und die Bezahlung des Eigenanteils erfolgen erst nach Ausstellung des Gutscheins.
Finanzierung der Maßnahme
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Die Kurs- oder Prüfungsgebühr abzüglich des Prämienwertes wird nach Aus-stellung des Prämiengutscheins als „Eigenanteil“ von der bzw. dem Begünstig-ten gezahlt, eine direkte Finanzierung des Eigenanteils durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
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Die Weiterbildung wird nicht durch andere teilnehmerbezogene öffentliche Förderung vollständig oder anteilig finanziert.
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Der bzw. dem Begünstigten wird seitens des Weiterbildungsanbieters für die Berücksichtigung des Gutscheins weder ein Nachlass noch ein Aufschlag be-rechnet.
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Der im Rahmen der Bildungsprämie beantragte Förderbetrag wurde zum Zeit-punkt der Bewilligung nicht bereits von der bzw. dem Begünstigten oder einer anderen Stelle gezahlt.
Antragstellung
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Die Teilnahme der bzw. des Begünstigten an der Weiterbildungsmaßnahme wird durch eine vom Weiterbildungsanbieter und von der bzw. dem Begünstig-ten nach Abschluss der Maßnahme unterschriebene Bestätigung nachgewie-sen.
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Die geforderten Belege und Dokumente (siehe 7.3.2) sind vollständig dem An-trag beizufügen.
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Der Antrag auf Erstattung wird bis spätestens zum 31. Mai 2014 gestellt.
ENDSPURT:
Die aktuelle Förderperiode des Programms "Bildungsprämie" endet am 30.Nov.2011 !
Seit 2008 existiert die Bildungsprämie, aber bislang wurden Sie lediglich mit 154,00 Euro gefördert. Seit Januar 2010 wurde dies nun auf 500,00 Euro erhöht. 50% der Kursgebühren können nun für berufliche Weiterbildung erstattet werden. Selbständige und viele Erwerbstätige können jetzt davon profitieren. Unabhängig von der Größe des Betriebes.
Die Voraussetzungen: Wer kann die Bildungsprämie in Anspruch nehmen?
- Personen, die eine berufliche Weiterbildung suchen
- Selbständige und erwerbstätige Angestellte
- Wenn Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro (bzw. 51.200,-- Euro bei Ehepaaren) verfügen.
Und wie geht’s?
Sie wenden sich an eine der Beratungsstellen vor Ort, die individuell prüft, ob bei Ihnen die oben genannten Vorraussetzungen zutreffen und Sie können dann ganz unbürokratisch bei uns einen passenden Kurs für sich buchen. 1 x jährlich können Sie so ganz problemlos und schnell einen Prämiengutschein einlösen.
Rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne.
Natürlich können Sie sich auch direkt den richtigen Kurs für sich heraussuchen, den Sie auf unserer Kursübersicht finden. Oder Sie füllen direkt den online-test aus und vermerken dort, dass Sie eine Bildungsprämie in Anspruch nehmen möchten.
Eine Beratungsstelle können Sie auch hier finden.
WEITERBILDUNGSSPAREN
Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 1. Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren.
Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren (!) – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Und dies gilt auch, wenn Sie den Kurs bereits begonnen haben und die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist.
Das entnommene Geld Ihrer Vermögensanlage muss nachweislich innerhalb von 3 Monaten für einen Kurs genutzt werden. Dass die Verwendung des Erlöses innerhalb dieser Frist erfolgen wird, hat der Nutzer oder die Nutzerin dem Anlageinstitut (Bank, Sparkasse, Bau-Sparkasse o.ä.) gegenüber zu bestätigen. Wir helfen Ihnen hier gerne.
